Sicherheitspolitik
“Gebot der Stunde: den weiteren Vormarsch des Sicherheitsstaates stoppen, Verfassung, Freiheit und Demokratie verteidigen!
Sicherheitspolitische Forderungen der linksjugend [`solid] Mecklenburg-Vorpommern
1. Der Überwachungsstaat ist auf dem Vormarsch – Freiheit stirbt mit vermeintlicher Sicherheit
Mit dem Drohgebilde der organisierten Kriminalität und des internationalen Terrorismus begründen reaktionäre Sicherheitspolitiker_innen seit Jahrzehnten die Verschärfung von Sicherheits- und Ordnungsgesetzen. War es früher vor allem die organisierte Kriminalität, die für die Einführung neuer Handlungsbefugnisse für staatliche Institutionen und die Verschärfung bestehender Gesetze herhalten musste, wird seit 2001 jede Gesetzesinitiative im Sicherheits- und Ordnungsbereich mit dem angeblichen Vormarsch des internationalen Terrorismus begründet. Dies geht soweit, dass Sicherheitspolitiker_innen fordern, dass Passagiermaschinen im deutschen Luftraum zur Gefahrenabwehr abgeschossen werden müssen dürfen und die Bundeswehr im Inneren eingesetzt werden soll. Einen Vorgeschmack wohin die Phantasien reaktionärer Sicherheitspolitiker_innen führen können, wenn diese nicht gestoppt werden, konnten wir anlässlich der zivilen Proteste gegen den G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm beobachten, als Flugzeuge und Fahrzeuge der Bundeswehr zur Aufklärung gegen Demonstrant_innen eingesetzt wurden.
Wir sind der Überzeugung, dass mit jeder Verschärfung und Neueinführung sicherheitspolitischer Ermächtigungen ein Stückchen Freiheit verloren geht und unsere Gesellschaft einem totalitären Ordnungs- und Überwachungsstaat wieder einen Schritt näher kommt.
Wir gehen davon aus, dass unter dem Vorwand gegen die organisierte Kriminalität und den internationalen Terrorismus vorgehen zu können, reaktionäre Sicherheitspolitiker_innen bereits heute die Ermächtigungsbefugnisse schaffen wollen, um zukünftig gegen soziale Unruhen aufgrund eines sich verschärfenden Klassenkampfes in unserer Gesellschaft vorgehen zu können. Derartigen Vorhaben werden wir uns als Jugendverband entschlossen entgegen stellen. Die Antwort auf sich verschärfende Klassenkonflikte ist nicht der Ausbau und die Verschärfung von Sicherheits- und Ordnungsgesetzen, sondern der demokratische Übergang zu einer sozialistischen Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung.
Wir sind der Überzeugung, dass im öffentlichen Raum nur demokratisch legitimierte und damit durch die Allgemeinheit kontrollierbare Sicherheitsorgane eingesetzt werden dürfen. Erschreckend finden wir die Entwicklung, dass in den letzten Jahrzehnten immer mehr private Sicherheitsorganisationen im öffentlichen Raum tätig wurden, die jeglicher demokratischer Kontrolle entzogen sind.
>>> Wir erheben daher folgende Forderungen:
- Die Bundeswehr darf nicht im Inneren eingesetzt werden. Und gehört aufgelöst. Für ihre Aufgaben, im Katastrophenfall, werden „Green Corps“, wie das THW, ausgerüstet.
- Verbot jeglicher präventiver Kameraüberwachung im öffentlichen Raum.
- Verbot jeglicher Kameraüberwachung durch Private in für die Öffentlichkeit zugänglichen Bereichen.
- Überprüfung sämtlicher staatlicher in Grundrechte eingreifender Sicherheits- und Ordnungsvorschriften durch unabhängige, ehrenamtliche und dem Rotationsprinzip unterliegende Kommissionen auf Länder- und Bundesebene. Auf Basis der zu veröffentlichenden Berichte diese Kommissionen sind alle in Grundrechte eingreifenden Sicherheits- und Ordnungsvorschriften in regelmäßigen Abständen auf den Prüfstand zu stellen.
- Verbot des Einsatzes privater Sicherheitsorganisationen auf öffentlichen Straßen und Plätzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in öffentlichen Gebäuden.
- Wir fordern das Verbot präventiver flächendeckender Ortung von Handystandorten zur Gefahrenabwehr ab, da hierdurch von jedem Menschen Bewegungsprofile erstellt werden können, die es ermöglichen, jederzeit nachzuvollziehen, wo sich eine konkrete Person aufhält.
2. Versammlungs- und Meinungsfreiheit – oder doch lieber nicht?
Die Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit gelten mit als die wichtigsten im Grundgesetz verankerten Grundrechte. Trotz seiner hohen Stellung wird das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit seit Jahrzehnten durch Gesetze und durch Auflagen der Versammlungsbehörden immer weiter beschnitten. Wer heute an einer Demonstration teilnimmt, fühl sich teilweise in den Hochsicherheitstrakt eines Gefängnisses versetzt. Dies erzeugt bei uns den Eindruck, dass die Versammlungs- und Meinungsfreiheit staatlicherseits ungewollte Grundrechte sind. Repressive Maßnahmen des Staates anlässlich von Demonstrationen schreckt darüber hinaus viele potentielle Demonstrant_innen davon ab, ihre Meinungs- und Versammlungsfreiheit auf der Straße auszuüben.
Wir sehen daher die Gefahr, dass durch polizeiliche und ordnungsbehördliche Maßnahmen die im Grundgesetz verankerte Meinungs- und Versammlungsfreiheit ad absurdum geführt wird. In einer Gesellschaft, in der es faktisch keine Meinungs- und Versammlungsfreiheit gibt, wollen wir aber nicht leben. Wir erheben daher folgende Forderungen:
- Demonstrationen dürfen nicht mehr im sogenannten Polizeikessel und durch Polizeispaliere begleitet werden, da hierdurch faktisch ausgeschlossen wird, dass Demonstrationen ihr politisches Anliegen nach außen kommunizieren können
- Ausschluss repressiver Auflagen durch die Versammlungsbehörden, insbesondere Auflagen hinsichtlich der Größe von Transparenten, der Anzahl von Fahnen und des Mitführens von Kommunikationsanlagen. Die Auflagen der Versammlungsbehörden haben sich auf die Regulierung des Straßenverkehrs zu beschränken.
- Abschaffung von Bannkreisen, die verhindern sollen, dass Demonstrationen in der Nähe von Gebäuden von Gesetzgebungsorganen des Bundes und der Länder sowie des Bundesverfassungsgerichtes stattfinden können, da mit Bannkreisen verhindert werden soll, dass Demonstrant_innen ihre Meinungen unmittelbar an die demokratischen gewählten Organe heran tragen können und damit demokratische Willenskundgebungen gegenüber Parlamentarier_innen erheblich eingeschränkt werden
- Abschaffung der gesetzlichen Ermächtigung der Polizei, von Demonstrationen Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu können
- Abschaffung des sogenannten Vermummungsverbotes, das gewährleisten soll, dass die Identität sämtlicher Demonstrationsteilnehmer_innen von staatlichen Organen festgestellt werden kann. Wir sind der Meinung, dass zur Versammlungs- und Meinungsfreiheit auch das Recht gehören muss, anonym an einer Versammlung teilnehmen zu können.
- Abschaffung des sogenannten Schutzwaffenverbotes, dass verhindern soll, staatliche Vollstreckungsmaßnahmen, insbesondere den Einsatz physischer Gewalt gegenüber Demonstrant_innen, abzuwehren. Wir sind der Meinung, dass jede Demonstrant_in das Recht haben muss, den Einsatz physischer Gewalt durch Polizist_innen durch geeignete Schutzbekleidung abmildern zu dürfen.
Bei vielen Demonstrationen in Mecklenburg-Vorpommern kommt es immer wieder zu tätlichen und verbalen Übergriffen von Polizist_innen gegenüber Demonstrant_innen, die seitens der betroffenen Demonstrant_innen nicht strafrechtlich verfolgt werden können, da die straffällig gewordenen Polizist_innen in der anonymen Masse der eingesetzten Polizist_innen untertauchen können und diesen Umstand zur Begehung von Straftaten auch gezielt ausnutzen.
>>> Wir erheben daher folgende Forderungen:
- Alle im Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern stehenden Polizist_innen müssen auf jeder Jacke, jedem Hemd und jedem Mantel auf der Vorder- und der Rückseite deutlich sichtbar ihren Vornamen, ihren Nachnamen und ihr Dienstnummer tragen. Hierfür muss eine verbindliche Regelung im Landesbeamtengesetz getroffen werden.
- Polizist_innen, die während ihrer Dienstzeit ihre Kennzeichnung entfernen, verdecken oder ihre Dienstkleidung mit anderen Polizist_innen tauschen, um so Straftaten begehen zu können, müssen dienst- und strafrechtlich herangezogen werden können. Hierfür muss eine strafrechtliche Regelung in das Landesbeamtengesetz integriert werden.
- Polizist_innen, die im Dienst anderer Bundesländer stehen und in Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt werden, dürfen nur dann im Landesgebiet eingesetzt werden, wenn sie ebenfalls, wie oben beschrieben, gekennzeichnet sind.
Wir sind weiterhin der Meinung, dass die Meinungs- und Versammlungsfreiheit nicht das Äußern von rassistischen, antisemitischen, homophoben, sexistischen und sozialdarwinistischen Ansichten umfassen darf. Faschismus bleibt für uns ein Verbrechen.
3. Frei und unbeobachtet im Internet unterwegs – Freiheit stirbt mit Datenspeicherung
In den letzten Jahren hat sich die Kontroll- und Überwachungswut staatlicher Institutionen auch auf das Internet ausgedehnt. Reaktionäre Politiker_innen fordern für das Internet einen Kanon gesetzlicher Regelungen, die in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und in weitere Grundrechte eingreifen sollen.
Wir sind der Überzeugung, dass auch im Internet ein Maximum an Freiheit notwendig ist und staatliche Eingriffe auf ein Minimum beschränkt bleiben müssen. Wir erheben daher folgende Forderungen:
- Wir lehnen die Onlinedurchsuchung von Computern durch staatliche Organe ab. Gesetzlich bereits geschaffene Möglichkeiten, Computer online durchsuchen zu können, sind wieder rückgängig zu machen
- Wir lehnen jede verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung ab, insbesondere das Speichern von IP-Adressen und E-Mail-Daten. Gesetzliche Ermächtigungen hierzu sind wieder abzuschaffen.
4. Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern novellieren
Wir fordern die Landespartei und die Landtagsfraktion auf, sich für eine erneute Novellierung des Sicherheits- und Ordnungsgesetz MV einzusetzen.
>>> Wir erheben insbesondere folgende Forderungen:
- Abschaffung der Möglichkeit, verdachtsunabhängige Kontrollen durchführen zu können
§ 27a SOG MV ermöglicht es der Polizei, im öffentlichen Verkehrsraum zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten sowie im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 km und in Einrichtungen des internationalen Verkehrs mit unmittelbarem Grenzbezug zur vorbeugenden Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität und Unterbindung des unerlaubten Aufenthalts, Personen und deren Fahrzeuge ohne konkreten Anlass anzuhalten und zu kontrollieren. Insbesondere wird es der Polizei mit dieser Regelung erlaubt, jede Person anzuhalten, die seitens der Polizei nicht für eine deutsche Staatsbürger_in gehalten wird und diese ohne konkreten Anlass zu kontrollieren.
Wir fordern die ersatzlose Streichung des § 27a SOG MV, da wir es ablehnen, dass die Polizei ohne konkreten Anfangsverdacht Menschen anhalten und kontrollieren darf.
Wir fordern weiterhin, im SOG MV jede Möglichkeit zu streichen, Menschen ohne konkreten Anfangsverdacht kontrollieren zu dürfen.
- Abschaffung der Möglichkeit, einen 10 wöchigen präventiven Platzverweis für ein gesamtes Gemeindegebiet aussprechen zu können
§ 52 Abs.3 SOG MV ermöglicht es der Polizei gegenüber Personen, die zukünftig Straftaten begehen könnten, einen Platzverweise für einen Zeitraum von 10 Wochen für ein gesamtes Gemeindegebiet auszusprechen, ohne das ein konkreter Anfangsverdacht für eine Straftat vorliegen muss.
Diese Ermächtigung ermöglicht es der Polizei, jeden Menschen unter einen pauschalen Generalverdacht stellen zu können und so politisch unliebsame Personen, insbesondere im Vorfeld von Demonstrationen, in ihrer politischen Handlungsfreiheit zu beschränken.
Wir fordern daher die ersatzlose Streichung von § 52 Abs.3 SOG MV.
- Abschaffung der Möglichkeit des automatischen Datenabgleichs zur Erkennung von Kraftfahrzeugkennzeichen
§ 43a SOG MV ermöglicht es der Polizei, im öffentlichen Verkehrsraum personenbezogene Daten durch den Einsatz technischer Mittel zur elektronischen Erkennung von Kraftfahrzeugkennzeichen zum Zweck des automatischen Abgleichs mit dem Fahndungsbestand zu erheben.
Diese Rechtsgrundlage ermöglicht es der Polizei, flächendeckend von unzähligen Menschen Bewegungsprofile zu erstellen, allein unter dem Vorwand, nach einem Fahrzeug zu suchen, dessen Fahrer seine Haftpflichtversicherung nicht bezahlt hat. Mit dieser Ermächtigung ist der Überwachungsstaat faktisch bereits gesetzliche Wirklichkeit geworden und nur noch von der flächendeckenden Installation entsprechender Erfassungsgeräte abhängig.
Wir fordern daher die ersatzlose Streichung von § 43a SOG MV.
- Abschaffung der präventiven Datenerhebung durch Überwachung der Telekommunikation
§ 34a SOG MV ermöglicht es der Polizei, eine umfassende präventive Überwachung der Telekommunikation durchzuführen, ohne das ein konkreter Anfangsverdacht für die Begehung einer Straftat vorliegen muss. Die Möglichkeit, die Telekommunikation zu überwachen, um konkrete Straftaten aufzuklären, ist dagegen in der Strafprozessordnung geregelt. § 34a SOG MV ermöglicht es daher, ohne dass der Anfangsverdacht zur Begehung einer Straftat vorliegen muss, die gesamte Telekommunikation zu überwachen.
Wir fordern die ersatzlose Streichung von § 34a SOG MV. Unsere Geheimnisse am Telefon müssen wieder uns gehören!
5. Demokratisierung der Demokratie – demokratische Beteiligungsmöglichkeiten stärken
Wir sind der Überzeugung, dass eine Gesellschaft nur als demokratisch bezeichnet werden kann, wenn alle Mitglieder der Gesellschaft sich in alle Bereiche der Gesellschaft einmischen und diese demokratisch mitgestalten können. Unter demokratischer Mitgestaltung der Gesellschaft verstehen wir nicht nur die Wahl von Parlamentarier_innen für einen bestimmten Zeitraum in die jeweiligen Parlamente, sondern die Möglichkeit, alle Bereiche der Gesellschaft, insbesondere die Wirtschaft, demokratisch mitgestalten zu können. Derzeit ist der wichtigste Bereich der Gesellschaft, die private Wirtschaft, jeglicher direkter demokratischer Gestaltung entzogen. Wir sind aber der Überzeugung, dass eine Gesellschaft nur dann wirklich demokratisch ist, wenn sämtliche Produktions- und Austauschverhältnisse demokratisch gestaltet werden. Wir wissen, dass der Weg zu einer demokratisch verwalteten Wirtschaft ein langer Prozess sein wird und sind der Überzeugung, dass eine demokratisch verwaltete Wirtschaft nur dann dauerhaft bestehen kann, wenn eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung hinter dieser steht und bereit ist, sich an der Gestaltung einer demokratisch verwalteten Wirtschaft zu beteiligen.
Wir erheben, um unserem Langzeitziel einer demokratisch verwalteten Wirtschaft näher zu kommen, folgende Forderungen, die kurz- bis mittelfristig umsetzbar sind:
- Gesetzliche Verankerung des Konzepts der Bürgerhaushalte in der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommerns als Regelung, die in jeder Gemeinde und in jedem Landkreis Mecklenburg-Vorpommerns eingeführt werden muss. Wir wissen, dass die demokratische und verantwortungsbewusste Verwaltung von wirtschaftlichen Bereichen durch die gesamte Bevölkerung auch ein Lernprozess ist. Die Einbeziehung der gesamten Bevölkerung Mecklenburg-Vorpommerns über das Konzept der Bürgerhaushalte in die finanzielle und wirtschaftliche Verwaltung ihrer Gemeinden und Landkreise kann hierbei ein Anfang sein.
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Niemand wird als bewusst demokratisch agierender Mensch geboren. Demokratisches Handeln muss vielmehr erlernt werden. Hierbei haben die Schulen eine herausragende Bedeutung. Ziel des Lernprozesses in der Schule darf deshalb nicht ein für den kapitalistischen Verwertungsprozess voll nutzbarer Mensch sein. Ziel des schulischen Erziehungs- und Lernprozesses muss vielmehr sein, Schüler_innen zu demokratisch denkenden und handelnden Menschen heranzubilden. Wir wissen, dass dies nur möglich ist, wenn Schüler_innen auch an der demokratischen Gestaltung und Verwaltung ihrer Schule beteiligt werden. Wir fordern daher die entsprechende Umstellung und Anpassung von Lerninhalten und schulischen Strukturen.”
![linksjugend [`solid] Mecklenburg-Vorpmmern](http://www.solid-mv.de/wp-content/themes/typebased/images/logo.jpg)

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